Das gilt für das Erstellen von Rechnungen...
Möglich (bzw. sehr wahrscheinlich
) wir haben dann diese Beträge in der
DB gespeichert (logischerweise) und 1:1 an die Buchhaltungssoftware übertragen.
Zitat:
Es wird nicht die selbst errechnete MWSt als Vorsteuer gebucht, sondern die in der Rechnung ausgewiesene und vom Rechnunsgsteller als MWSt abgeführte....
Damit sollte klar sein, wie es geht und warum.