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AW: Buchhaltung - Rundungen
19. Aug 2013, 13:28
Das Problem tritt ja grundsätzlich nur bei der Steuer auf (die einzelnen Preise müssen ja immer den korrekten Wert ergeben).
Es gibt da zwei Möglichkeiten:
1.) Die Steuer nicht als Betrag, sondern als Merkmal übergeben (-> 20%, oder 19%, oder 7,5% etc.). Damit ist die Buchhaltung in der Pflicht, die Steuer selber zu berechnen.
2.) Beim Export nimmst Du die Einzelposten, rechnest pro Posten die Steuer aus, und merkst sie Dir im Programm mit *allen* Nachkommastellen.
Du rundest und exportierst erst jetzt die Summe der ungerundeten Steuerbeträge (sollte die Buchhalterisch richtige Summe ergeben).
Damit hast Du auch eine Kontrollmöglichkeit: Du kannst das nochmal nachprüfen in dem Du die Steuer nochmal auf die Gesamtsumme berechnest - das müsste dem Wert dann entsprechen. Achtung: Das funktioniert nur solange, wie Du einen einheitlichen Steuersatz hast. In DE mit Einzelposten mit dem verminderten Umsatsteuertsatz klappt das z.B. nicht.
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