Hallo,
eine schöne Formulierung: Software die auf Wunsch fehlerhaft ist. Werde ich mir merken!
Die Formulierung "ins Gefängnis" oder "Knast" ist zumindest bei meinem Beitrag nicht wörtlich gemeint. Es kommt im Einzelfall vermutlich auf Schadenhöhe, Vorsatz, Fahrlässigkeit usw. an. Was aber eindeutig sein dürfte ist die Haftungspflicht. Der Softwarehersteller kann bei Programmfehlern haftbar gemacht werden. Oder im Einzelfall sogar der Kundenbetreuer/Händler der den Schaden verursacht hat. Das kann im Einzelfall ein ziemlich komplexes Unterfangen werden.
Ein Beispiel:
Ich habe für meine Software ein eigenes Installationsprogramm programmiert. Ein Händler meiner Software installiert früh morgens bei seinem Kunden meine Software. In der Installationsanleitung steht "vorher eine Datensicherung durchführen". Der Händler fragt den Kunden "Wann wurde zuletzt gesichert" und der Kunde bestätigt "heute Nacht automatisch gesichert". Nach der Installation sind Daten weg (irgend ein Problem mit der Festplatte). Dann das problem: Die Datensicherung ist nicht lesbar. Es stellt sich heraus, dass das Bandlaufwerk schon einige Wochen lang nicht mehr richtig funktioniert, und keiner (Anwender) hat das Fehlerprotokoll gelesen.
Mein Händler musste dem Kunden damals 18.000 Euro Schadenersatz bezahlen. Begründung des Richters: der Händler hätte die ordnungsgemäße Durchführung der Datensicherung kontrollieren müssen. Die Haftpflicht hat nicht bezahlt, weil der Richter die Vorgehensweise als grob fahrlässig eingestuft hat. Ich hatte kein Problem mit der Angelegenheit weil in der Installationsanleitung der Hinweis auf die Datensicherung enthalten war.
Hier ging es "nur" um 18.000 Euronen, aber wenn die Schandenhöhe sechsstellig und höher wird, dann ist die Zelle durchaus im Bereich der Möglichkeiten