FiBu und Lohn sind Bereiche mit denen man wirklich mit einem halben Bein im Knast steht, wenn etwas passiert. Da stößt selbst die Betriebshaftpflicht an ihre Grenzen, ausser man bezahlt ein kleines Vermögen dafür
Oben hatte das bereits schon einmal jemand
geschrieben. Ich hab mich jetzt dumm und dämlich gesucht, konnte bislang aber keinen Fall finden, wo ein Programmierer wegen fehlerhafter Software zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Natürlich wandern auch
Programmierer mal ins Gefängnis, wenn sie sich illegal betätigen. Könntet ihr vielleicht mal einen Fall benennen, wo ein Entwickler von FiBu oder Lohnbuchhaltung verurteilt wurde, weil seine Software fehlerhaft war? Oder vielleicht auch, auf welchen Paragraphen diese Einschätzung beruht?
Es ist bei "fehlerhafter Software" denkbar, dass sie auf Wunsch fehlerhaft ist (Beispiel: "Schwarze Kasse"): Falls ein Entwickler mit der Software zu Steuerhinterziehung Beihilfe leistet, ist er in Deutschland laut Gesetz von Haftstrafe bedroht, wenn der hinterzogene Betrag bestimmte Grenzen überschreitet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerh...Strafandrohung
http://www.gevestor.de/details/beihi...en-653722.html
"Selbst wer die Haupttat missbilligt, aber ihre Ausführung erleichtert, leistet Beihilfe zur Steuerhinterziehung."