Zitat von
STG691:
Ich kapier nicht wieso ihr für vermittlung haften solltet. Wenn Ihr einem Auftragsgeber einfach nur ein Paar Angebote vorlegt, kriegt nicht ihr die Kohle dafür, sondern der Auftragsnehmer.
Das deutsche Recht sieht es einfach etwas komplizierter. Entweder man passt die AGB dafür entsprechend an, oder man steckt mit drinne. Aber das ist jetzt auch nicht die Hauptsache. Warten wir einfach mal ab, bis Daniel sich die Idee angeschaut hat.
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