Thema: Urheberrecht

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luisk

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#5

AW: Urheberrecht

  Alt 21. Mai 2013, 08:32
Das Problem ist, ich bin Beamter.
Nun hält man mir vor ich hätte ja Anrechnungsstunden bekommen und sei befördert worden. Damit gehöre die Software der Behörde.

Inzwischen habe ich an einem öffenlichen Arbeitsplatz ein Schreiben gefunden, auf dem die Anrechungsstunden
eines Kollegen aufgeführt sind, die er für die Betreung einer Standardsoftware erhält: Mehr, als ich je erhalten habe.
Dass dieses Dokument öffentlich rumliegt ist pure Schlamperei.

Meine Software läuf reibungslos, bei der Standardsoftware gibt es seit Jahren Verzögerungen, nun wird eine Unmenge Geld und Zeit reingeschoben. Hinter der Entwicklung stehen mehrere Bundesländer, die Gelder reinschieben.

Wenn ich mich dazu äußere, sagt man mir, das ginge mich nichts an.

Weiter wird folgendes aufgeführt:
http://www.info-beamte.de/dienstleistungspflicht.php
"Der Beamte hat sich seinem Beruf mit voller Hingabe zu widmen. Diese Pflicht bezeichnet zunächst die Arbeitspflicht. (§54 Satz 1 BBG) Diese Arbeitspflicht geht über die routinemäßige Erledigung der Arbeit hinaus, der Beamte hat sich stets darum zu bemühen seine Aufgaben zu verbessern und schnellstmöglich zu erledigen. Der Dienst wird in regelmäßigen Dienstzeiten abgeleistet, sollten bestimmte Umstände erfordern Überstunden zu leisten, dann hat der Beamte dem nachzukommen. (§72 Abs.2 BBG) In einem bestimmten Maß sind diese Arbeitszeiten unentgeltlich abzuleisten. Die zeitlichen Vorschriften legt die Arbeitszeitenvorschrift fest. Eine besondere Form der Arbeitszeit ist der Bereitschaftsdienst, wie er häufig bei Polizeibeamten vorkommt. Liegt eine Rufbereitschaft vor, kann der Beamte seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, muss aber jederzeit erreichbar sein. Das Gesetz sieht vor, der Beamte muss nicht immer im Dienst sein, allerdings muss er seine Arbeit während der Dienstzeit mit voller Bereitschaft erfüllen."
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