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AW: Urheberrecht
21. Mai 2013, 07:50
Die Anrechnungsstunden liegen lediglich in dem Umfang, den auch Kollegen zur Betreuung von gekaufter Standardsoftware
(z.B. SAP) erhalten. Diese Kollegen wurden ebenfalls nach dem selben Zeitraum auf Grund der Betreuung dieser Standardsoftware befördert.
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