Schön, daß hier noch mehr Licht in die technischen Details gebracht wurde.
Es ist also mitnichten so, dass man die erzielbare Bandbreite vor Vertragsabschluss "einfach ausmessen" könnte. Daraus ergeben sich für die DSL-Anbieter rechtliche Schwierigkeiten.
Nun, ich kann da nur aus meiner Erfahrung berichten, und die lautet etwas anders: Ich hatte einen 6000er-Vertrag. Irgendwann während / in Vertragslaufzeit zog ich um und teilte das dem Telekommunikationsdienstleistungsanbieter (oder kürzer: Telekommunikationsdienstleister) so schnell wie möglich mit. Es dauerte gar nicht lang, da bekam ich die Nachricht: An dem Anschluß unter Ihrer neuen Anschrift können wir Ihnen keine 6000, sondern nur 2000 anbieten. Ich setzte den Vertrag fort, dunkel erinnere ich mich, daß mir auch ein leichter Preisnachlaß angeboten wurde.