Für ein evtl. ausserordentliches Kündigungsrecht müsste der Provider auch geringere DSL-Bandbreiten zu günstigeren Konditionen anbieten.
Falsch. Man kündigt nicht nur die Leistung, sondern kann auch den Anbieter insgesamt kündigen. Mir ist nicht bekannt, daß man beim Anbieter bleiben müßte, wenn er die verminderte Leistung "offiziell" anbietet - inoffiziell tut er es durch die verminderte Datendurchsatzrate ohnehin. Und das hat überhaupt nichts mit irgendwelchen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" zu tun, sondern hängt von der Rechtslage ab. (Einseitige) Vertragsnichterfüllung -> (einseitige) Vertragskündigung. Plausible Parallele: Bei groben Mängeln an der Mietsache ist man auch nicht verpflichtet, eine ma(e)ngelfreie Ersatzwohnung des Vermieters zu beziehen, auch wenn diese sogar vergleichbar bis nahezu identisch ist.
Außerdem erscheint mir Dein Satz widersprüchlich: Wäre es nicht plausibel, daß dieses außerordentliche Kündigungsrecht genau und erst dann einsetz, wenn der Provider "auch geringere DSL-Bandbreiten zu günstigeren Konditionen"
nicht anbieten (kann)?
Ein Kontakt zur Verbraucherzentrale ist in diesem Fall wohl ratsam.
Schaden kann es nicht, aber ich gebe Brief und Siegel darauf, daß dort nicht groß etwas anderes als in dieser Diskussion thematisiert werden wird.