Es wäre also zu prüfen ob ein Kunde sofort ermitteln muss ob die Leistung erbracht wird oder der Widerspruch erst ab der Kenntnisnahme gilt.
Nein, das muß "ein Kunde" natürlich nicht. Die Verantwortung, seine Vertragspflichten zu erfüllen, liegen beim jeweiligen Vertragspartner. Wenn man jahrelang "versehentlich" zuwenig bezahlt hat, dann kann sich der DSL-Anbieter ja auch nicht darauf berufen, daß der Kunde seine Zahlung hätte prüfen müssen (insbesondere, wenn Abbuchung vereinbart wurde).
Man kann ja auch immer sich damit "herausreden", daß man gar nicht über die nötigen Fachkenntnisse besitzt, das halbwegs genau zu messen, sodaß die weitgehende Vertragsnichterfüllung dann wirklich ein Zufallsfund ist (kein Streaming in HD-Auflösung o.ä.). Genau ab diesem Zeitpunkt beginnen Mängelrügenpflicht inkl. Fristsetzung und anschließendes Sonderkündigungsrecht zu laufen.