2000 ist schlichtweg eine andere Leistungsklasse als 16000 -> Ein ganz wesentliches Vertragsmerkmal (wenn es denn eines war) nicht erfüllt -> außerordentliches Kündigungsrecht (bis zu dieser Stelle der Informationen). Auch "bis zu" schmälert das nicht, weil es zumindest dann in diese Größenordnung rücken muß.
Das ist doch das entscheidende Argument.
Wenn ein 16MBit Anschluss nur 11 MBit liefert, weil es Probleme mit der Entfernung, der Leitungen oder dem Router gibt, dann ist juristisch nichts zu machen.
Selbst wenn es zeitweise nur 6 MBit statt 16 sind, kann man da relativ wenig machen.
Wenn der Anbieter aber (fahrlässig) eine wesentlich höhere Geschwindigkeit anbietet obwohl er weiss, dass seine Technik diese überhaupt nicht liefern kann, dann besteht eine Vertragsverletzung.
Ich würde eine Nachbesserung mit Fristsetzung (2 Wochen) fordern und falls der Anbieter dem nicht nachkommt die fristlose Kündigung wegen Nichterfüllung des Vertrag schicken.