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Popov
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#11

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 13. Apr 2013, 20:26
Hier wird es hingegen schwierig. Sooo lang stillgehalten gilt höchstwahrscheinlich als konkludente Zustimmung, auch mit der verminderten Vertragsleistung zufriedenzusein -> Sonderkündigungsrecht verfallen.
Würde ich dem nicht widerspruchslos zustimmen, denn sie kann durchaus 2 Jahre mit dem Produkt zufrieden gewesen sein, ohne jedoch zu wissen, dass die Leistung zu kein ist. Wenn sie also 2 Jahre lang nur Webseiten aufruft, kann ihr gar nicht auffallen, dass die Leitung zu langsam ist. Sie kann auch erst nach 2 Jahren ein Clip von YouTube in HD Qualität aufgerufen haben und erst da festgestellt haben, dass die Leistung nicht erbracht wurde. Es wäre also zu prüfen ob ein Kunde sofort ermitteln muss ob die Leistung erbracht wird oder der Widerspruch erst ab der Kenntnisnahme gilt.
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