Die Auskünfte hier sind zwar keine Rechtsberatungen i.S. dieses Gesetzes (gibt es seit der Nazizeit, um Juden, denen die Anwaltszulassung entzogen wurde, die Lebensgrundlage zu entziehen, und so etwas gibt es immer noch, pfui Teufel!), aber rechtlich fundiert bis sogar richtig können die Auskünfte natürlich dennoch sein. Natürlich entfallen Gewährleistungs-/Haftungsanspruche, im Gegensatz zu Auskünften bei / von einem Rechtsanwalt.
Folgendes ist bisher passiert: eine Freundin hat einen DSL-Vertrag abgeschlossen und zwar einen mit "bis zu 16000 KBits/s". Sie ist meine direkte Nachbarin. Ich habe beim selben Anbieter -- nicht der größe pinke Anbieter -- auch einen bis zu 16000 KBit/s-Vertrag und ich bekomme diese Bandbreite auch. Sie bekommt nur eine 2000er Bandbreite, worüber sie aber nie informatiert wurde. So richtig hat sie es auch nie gemerkt, bis auf dass Youtube-Videos teilweise schon recht langsam geladen wurden. Dann habe ich irgendwann mal einen Geschwindigkeitstest laufen lassen und das Result waren dann eben die 2000 Bandbreite, mehr war nie drin -- habe ja mehrfach getestet.
2000 ist schlichtweg eine andere Leistungsklasse als 16000 -> Ein ganz wesentliches Vertragsmerkmal (wenn es denn eines war) nicht erfüllt -> außerordentliches Kündigungsrecht (bis zu dieser Stelle der Informationen). Auch "bis zu" schmälert das nicht, weil es zumindest dann in diese Größenordnung rücken muß.
Eines Tages, so nach grob 2 Jahren, hat sie mal aus welchen Grund auch immer mit dem Provider-Support telefoniert und ich meinte Spasses halber, dass sie doch mal fragen soll, ob bei ihr nicht mehr an Bandbreite möglich ist, da ich diese ja auch bekomme. Meinte der nette Mensch am anderen Ende der Leitung, dass sie leider nur noch einen 2000er Port am Verteiler für sie gehabt haben und sie daher keine höhere Bandbreite bekommen kann. Dann wurde ihr noch angeboten, dass man ihr ein wenig mit dem Preis runtergeht, aber das wars dann auch schon. Für ein Jahr soll sie weiterhin in einem Vertrag gefangen sein, der dann auch noch um 5 oder 10 Euro teurer geworden ist.
Hier wird es hingegen schwierig. Sooo lang stillgehalten gilt höchstwahrscheinlich als konkludente Zustimmung, auch mit der verminderten Vertragsleistung zufriedenzusein -> Sonderkündigungsrecht verfallen.
Was glaubst ihr? Ist dieses pauschale Verschweigen, dass nur eine 2000er-Leitung verfügbar war, ein außerordentlicher Kündigungsgrund? Es geht hierbei ja auch um mögliche Kostenersparnis, da es sehr wahrscheinlich billigere Verträge am Martk gegeben hat, die eben nur eine 2000er Leitung angeboten haben. Will jetzt mal nicht kommentieren, was ich davon halte, da mich interessiert, was ihr so davon denkt.
"Verschweigen" unterstellt Vorsatz, Arglist, und kann kaum bewiesen werden. Deshalb sollte man sich mit solchen Formulierung tunlichst zurückhalten, zumal sie auch das Vertragsklima verschlechtern können.
Allerdings kann Deine Freundin sich darauf berufen, erst so spät diese verminderte Leistung bemerkt zu haben. Dann gilt das Sonderkündigungsrecht ab diesem Zeitpunkt (aber keinesfalls allzu lang, es ist ja ein
Sonderkündigungsrecht, das genaugenommen erst dann entsteht, nachdem man/sie dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Nachbesserung gewährte und diese effektlos verstrich). Sollte Deine Freundin aber in einem Rechtsstreit sich "verplappern", daß sie den Mangel schon lange kannte und die Gelegenheit bei einem späten Anruf irgendwann dann auch nutzte, um "nebenbei" auf diesen Mangel hinzuweisen, ist es m.E. klar chancenlos.