Hai ihr da draussen.
Ich habe da mal eine Frage
Gemäß
§9 Abs1 ArbZG ist Sonntagsarbeit grundsätzliche verboten.
Als IT-Supportler muss man manche Dinge am Wochenende machen (Serverwartung, patches usw). Ich versuche dies zwar immer an einem Samstag zu erledigen aber das kann man halt nicht garantieren.
Wie kann ich denn mich und meinen Arbeiteger absichern das solche Ausnahmen genehmigt werden?
Stephan B.
"Lasst den Gänsen ihre Füßchen"