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AW: Ärger mit der Telkom
7. Apr 2013, 18:19
Wenn ich das jetzt lese, hat er womöglich eine Frist von sogar 13 Monaten. Es könnte sein, dass die Einzugsermächtigung für diese Forderung nicht gilt. Sprich es gibt keine Einzugsermächtigung.
Es passiert öfter -hatte ich auch schon- dass vom Gläubiger vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, damit der Schuldner anfängt zu denken: "Was soll ich jetzt nur machen ..."
Achtung: Bin kein Informatiker sondern komme vom Bau.
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