Genau. Dieses kleine unbedeutende Detail ("nach Zugang des Rechnungsabschlusses") hast Du komplett unter den Tisch fallen lassen. Erfolgt ein Einzug beispielsweise am 1. Januar und die Periodizität des Rechnungsabschlusses ist vierteljährlich, dann würde mindestens bis 12. Mai die Möglichkeit des Widerspruchs bestehen.
na gut - ich geb mich geschlagen!
mfg
Helmi
>> Theorie ist Wissen, dass nicht funktioniert - Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiss warum! <<