Das mit dem "Insiderwissen" halte ich für fraglich, denn in jedem Job lernt man etwas, und das darf man natürlich "mitnehmen".
Den Kopf kann man ja schlecht zurück lassen.
Ausnahmen bedürfen mMn nach der schriftlichen Form, etwa einer Sperrklausel, die Arbeitsstellen im gleichen Umfeld erst nach X Jahren erlaubt, und auch da müsste geprüft werden, inwieweit die rechskräftig wäre.
Sperrklauses bedeutet aber auch u.U. das man die Person entsprechend lang noch nach der Entlassung bezahlen muss.
Im Vertriebsbereich ist es oft so das mit der Kündigung der Mitarbeiter sofort alle Rechte im IT-Netz verliert und die Zeit bis zum Vertragsende daheim bleiben darf.
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.