Dass "A das Recht auf seiner Seite hat", halte ich für ziemlich stark übertrieben. Selbst der
OT spricht nur von einer Vermutung, nicht Gewissheit.
Ich kann mir schwer vorstellen, wie A überhaupt nur einen Wettbewerb begründen will, wenn A keine Quelltexte mehr hat. Das ist zumindest schwer fragwürdig, während Bs Angebot sicher besser ankommt.
Das mit dem "Insiderwissen" halte ich für fraglich, denn in jedem Job lernt man etwas, und das darf man natürlich "mitnehmen". Sicher nicht alles, aber inwieweit das Betriebsgeheimnisse sind, ist sicher in jedem Fall unterschiedlich. Ausnahmen bedürfen mMn nach der schriftlichen Form, etwa einer Sperrklausel, die Arbeitsstellen im gleichen Umfeld erst nach X Jahren erlaubt, und auch da müsste geprüft werden, inwieweit die rechskräftig wäre.