Wäre interessant, wie die rechtliche Situation da aussieht
Quelltextübernahme dient der unabhängigen Weiterentwicklung. Bei Abnahme der Sache prüft der Auftraggeber, ob der QT diesen Erfordernissen genügt. Bejaht er dies bei obfuscated Code, hat er ziemliches Pech gehabt.
Obfuscated oder komprimierter Code ist also hier ein Grund für die Verweigerung der Abnahme, aber eindeutig kein versteckter Mangel, der im Nachhinein zur Nachbesserung bzw. kostenpflichtigem Reverse Engineering durch Dritte berechtigt.
Meiner Erfahrung nach wissen die wenigsten Auftraggeber und Auftragnehmer, was sich hinter einer ordentlichen Abnahme versteht. Es ist eben doch etwas mehr als: Läuft es? Kohle her.