Das können doch alles gar keine aktuellen Sorgen mehr sein ...
Seit dem 1.11.2012 gibt es geregelte Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer.
Diese stellen sicher, dass der Stundenlohn eines Zeitarbeitnehmers genauso hoch ist wie der Stundenlohn eines gleichwertigen, gleich erfahrenen und gleichaltrigen Festangestellten am gleichen Einsatzort in der gleichen Betriebsstätte.
Wenn der ZAN das gleiche Geld bekommt und der Personaldienstleister die vollen Risiken (Krankheit, "Drehtür-Regelung", Rückstellungen für Mehrarbeit ...), Verwaltungskosten und im Regelfall auch Fortbildungskosten tragen muss, dann dann ist es aus meiner Sicht auch verständlich und fair, dass der ZAN dem Kunden gegenüber zu einem angemessenen Stundenverrechnungssatz in Rechnung gestellt wird.
Der Kunde bekommt dafür im Regelfall doch auch gut ausgebildetes Personal auf Abruf und "ohne Ausfallrisiko" und mit "Umtauschrecht"...