Für mich klingt das wie "Klasse du hast es gekauft, aber verlang jetzt bitt nicht auch noch, daß es alles das tut was unser Marketing versprochen hat."
Und? Was soll das jetzt?
Die Mindestanforderungen an Hard- und Software (Betriebsprogramm inkl. Version) sollten schon vor dem Kauf klar erkennbar sein, wer nicht darauf achtet, begeht einen Irrtum (Vertrag anfechtbar).
Wenn "unser Marketing" verspricht, was das Programm nicht hält, ist der Artikel grob mangelhaft. Wenn dieser grobe Mangel mangels eines Mindestbetriebsprogrammes zur eingeschränkten Benutzbarkeit oder gar zur völligen Unbenutzbarkeit des gekauften Programmes führt, ist der Vertrag nicht erfüllt, null und nichtig und damit Zug um Zug rückabzuwickeln.
Wenn "unser Marketing" bei der Betriebsprogrammindestversion sogar lügt, liegt Betrug vor (den man allerdings kaum beweisen kann).