Nicht nur der Passus, sondern der gesamte Vertrag. Dein bloßer Vorschlag, etwas aufzunehmen, was gegen deutsches Recht verstößt, bedeutet ohne weiteren Zusatz, das gleich im Vorfeld als ungültig zu deklarieren. Dann braucht man aber erst recht keine
Siehe
salvatorische Klausel,
BGB § 139![
Für diesen Fall steht z.B. in unseren EULAs folgendes drunter:
Wenn die Lizenzbestimmung eine Lücke enthält oder einzelne Lizenzbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.