Und wenn auf der Rechnung dann auch 12,61 steht meckert das Finanzamt weils einen Cent zu wenig bekommt?
Das Finanzamt ermittelt die Steuer am Ende nach deinem gesamten Jahresumsatz. Dabei wird der gesamte Netto-Umsatz zusammengerechnet und der darauf anfallende Wehrwertsteueranteil berechnet. Es ist dabei vollkommen egal, was du von deinen Kunden an MWSt. bekommen hast. Eine eventuelle Differenz geht zu deinen Lasten/Gunsten.
Nimm also an, du verkaufst 100x für 12,61 €, ergibt 1261,00 € Netto-Umsatz. Das Finanzamt bekommt dann von die 239,59 €. Von deinen Kunden bekommst du aber 100x 15,01 €. Zieh davon die 239,59 € ab, dann bleiben für dich 41 Cent mehr übrig als geplant.
Verkaufst du aber für 12,60 €, sind das 1260,00 €, ergibt 239,40 € MWSt. Bekommen hast du 1499,00 €, verbleiben für dich 40 Cent weniger als erwartet.
Der ausgewiesene MWSt-Betrag ist ausschließlich für deinen Kunden interessant, wenn er diesen als Vorsteuer absetzen kann. Dann darf er nämlich nur den Betrag absetzen, der auf der Rechnung steht - nicht der, der sich rechnerisch ergeben würde. Im Fehlerfall kann er aber eine korrigierte Rechnung verlangen.