Sofern in den Quelltexten – abgesehen von o.a. Firmensymbol – irgendwo noch auf den früheren Herausgeber verwiesen wird, muss dies durch den neuen Herausgeber ersetzt werden.
Der Satz liest sich, als ob sämtliche Spuren getilgt werden sollen ... Das könnte sich als problematisch darstellen: Wie wirst du nachweisen, daß du die Rechte an besagtem Quellcode rechtmäßig erworben hast? Ich z.B. hätte kein Interesse daran, illegal beschafften Quellcode umzubügeln, damit der Diebstahl nicht mehr auffällt.
Mein Mißtrauen entsteht in diesem Fall dadurch, daß nicht nur Hinweise, die der Anwender der Software sehen kann, verschwinden sollen, sondern auch alle Hinweise im Quellcode, also auch in Kommentaren. Dazu gibt es meiner Erfahrung nach aber keinen Grund außer dem Verwischen von Spuren ...
Welche Delphi-Version verwendet worden ist, kann ich nicht genau sagen. Nach meinen Aufzeichnungen dürfte es sich wohl um die Version 7 oder 2005 handeln.
Wie kommt es, daß du nicht weißt, mit welcher Delphi-Version ein Quellcode, den du dir legal beschafft hast, entwickelt wurde?
Als Laie halte ich den erforderlichen Arbeitsaufwand für ziemlich gering, kann es nur selbst nicht machen. Zum Preis hätte ich gerne ein Angebot. Vorher stelle ich den Sourcecode gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung gerne zur Verfügung.
Fragen wir mal so herum: Was möchtest du denn gerne (=höchstens) dafür ausgeben?