Ein Bekannter von mir hat sich aber dagegen ein Programm gekauft das erst gar nicht gestartet wird bevor nicht eine positive Rückmeldung kommt. Spinnt das Internet oder hat er kein Zugang, funktioniert das Programm nicht. Inwieweit das Legal ist weiß ich nicht, ist aber so.
Wurde diese Einschränkung nicht vor dem Kauf bekanntgegeben, sie mithin also Vertragsbestandteil, dann ist ein solches Programm grob mangelhaft, was zum Rücktritt vom Kauf berechtigt. Der Kaufvertrag ist/wäre dann "Zug um Zug" rückabzuwickeln.