Moin,
Ja. Sowas liegt vollständig im Ermessen der Lehrkraft.
Das ist: "Updatefähig".
Eine Bewertung muss u. a. die Eigenschaften '"Gleichbehandlung" und "Nachvollziehbarkeit" haben. Die Nachvolllziehbarkeit ist nur bei vorheriger Ankündigung gegeben und die Gleichbehandlung kann damit nicht gesichert sein.
Damit kann man schlicht zum Vertrauenslehrer eine Schule gehen und völlig wirkungslos wird das nicht bleiben. Ob sich das in der Benotung lohnt steht auf einem anderen Blatt. Besser ist es sicher zu wissen was man schreibt.
Grüße in die Runde