Ja. Sowas liegt vollständig im Ermessen der Lehrkraft. In der Berufsschule finde ich das sogar tatsächlich Sinnvoll. Wenn jemand die Aufgabenstellung X hat, und X vollständig macht, und dann aber eigenmächtig auch noch Y macht, dann ist im Betrieb mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die Arbeitszeit die für Y draufgegangen ist nicht eingeplant gewesen, weil der Chef diesen jemanden besser für Z einsetzen wolle. Letztlich kann dem Betrieb dadurch ein Verlust entstehen, weil Z jetzt vermutlich nicht mehr rechtzeitig fertiggestellt werden kann.
Der Abzug für Punkte für das durchführen nicht verlangter Leistungen kann also durchaus eine pädagogische Maßnahme sein.
Du schriebst es haben nahezu alle in der Klasse Abzüge bekommen. Haben diejenigen, die die Abzüge nicht bekommen haben, auch nicht zu viel geschrieben? Wenn das an dem von der Lehrerin angelegten Maßstab (zu viel = Abzug) über alle Arbeiten konsequent und gleichmäßig durchgezogen wurde, dann kann man das auch nicht anfechten. Die Gewichtung und Punktevergabe liegt wie schon gesagt komplett in ihrem Ermessen, muss dann aber für alle Schüler gleichermassen angewendet werden und darf keine Einzelnen bevorzugen oder benachteiligen. Mehr Kriterien gibt es hier nicht wirklich.