AW: Freelancer ohne Ausbildung
12. Nov 2012, 19:13
Das war von mir falsch formuliert. Natürlich sollte man vertraglich auch das festhalten, was nicht umgesetzt werden *soll*.
Ich meinte, das man z.B. in einem Pflichtenheft nicht (verbindlich) vereinbaren kann, das die Suche in der Datenbank über einen Fluxkompensator zeitlich so optimiert wird, das das Ergebnis stehts 1/10s vor dem Klick auf den 'Search' Button erscheint.
Ich hätte also schreiben sollen, das nicht vereinbart werden kann, was nicht umsetzbar ist.
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