Vorsicht! Für diesen Trugschluß habe schon einige kräftig draufgezahlt. Sollte es vor Gericht gehen sind die wenigsten Pflichtenheft das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Und der Entwickler ist schließlich der "Profi" in der Geschäftsbeziehung, hätte also Schwächen des Plans erkennen müssen.
Entschuldigung, das ist nicht ganz korrekt ausgedrückt. Das Pflichtenheft definiert das, was der Dienstleister umsetzen soll. Es ist Bestandteil eines Vertrages.
Stehen Teile des Pflichtenheftes im Widerspruch zum gesunden Menschenverstand, ist letzterer verbindlich. Das hat aber nichts mit 'Profi' zu tun, sondern mit dem Umstand, das man vertraglich nicht festhalten kann, was nicht umzusetzen ist. Der Dienstleister ist hier kein 'Profi', sondern Ausführender und hat sich an die (vielleicht hirnrissigen) Vorgaben zu halten.
Ein Softwareentwickler ist kein Gott, der alles besser wissen müsste.
Bei einer Beratung ist das etwas anderes, hier muss nach dem aktuellen Wissenstand beraten werden. Aber hier gibt es selten Pflichtenhefte.