Denn erstens gibt es die sog. Pflichtenhefte, in denen der Auftraggeber – nicht selten auch gemeinsam mit dem Entwickler – ganz genau spezifiziert, was die zu entwickelnde Software leisten muß. Wurden bestimmte Betriebsabläufe dabei nicht erfaßt, kann man das wohl kaum dem Programmierer anlasten.
Vorsicht! Für diesen Trugschluß habe schon einige kräftig draufgezahlt. Sollte es vor Gericht gehen sind die wenigsten Pflichtenheft das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Und der Entwickler ist schließlich der "Profi" in der Geschäftsbeziehung, hätte also Schwächen des Plans erkennen müssen.
Also ich kann dem Threadsteller (und allen die Denken ein Pflichtenheft schützt sie) in diesem Sinne nur raten sich mit den Theman AGB/Haftung/Absicherung und Dienstleistung vs Werkvertrag mal auseinaderzusetzen.
LG,
Daniel
PS: Eine UG/GmbH schützt leider auch nicht vor Zahlungsausfällen