Aber man kann damit bei Firmen abkassieren, welche bereits Orangenlimonade mit Apfelgeschmack verkaufen. Wenn man die Patentstreitsfälle in der letzten Zeit sieht, kann man damit u.U. auch Hersteller von Herstellern anderer Fruchtsäfte ( z.B. mit Birnengeschmack oder Traubensaft mit Apfelgeschmack usw.) anwenden.
Bingo.
Was der angebissene Apfel kann, kann Google sicherlich schon lange.