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Furtbichler
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#4

AW: Garantie-Ersatz-Gerät? Was ist Recht?

  Alt 11. Okt 2012, 08:03
Du hast Anrecht auf gleichwertigen Ersatz. 'Gleichwertig' bedeutet (bzw. wurde es früher so gedeutet), das Du -falls dein Modell nicht mehr verfügbar ist- eben ein gleichwertiges Modell bekommst.

Aber 'gleichwertig' bedeutet eben auch, das Du für ein 1 Jahre altes Gerät ein 1 Jahre altes Gerät im Austausch bekommen kannst. Wieso solltest Du Anspruch auf ein neues Gerät haben? Wenn man dein altes Teil reparieren könnte, hättest Du ja auch nur ein altes Teil (was aber funktioniert). Nun wollen/können sie das aber nicht reparieren, also bekommst Du eben gleichwertigen Ersatz. Ich halte das für fair.

Oft geben die Hersteller aber einfach ein neues Gerät aus dem Lager raus, weil das billiger ist, als reparierte Austauschgeräte vorzuhalten. Bei Onlinehändlern, die mit 0.5% Marge rechnen, lohnt sich das aber.
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