Die Seite hab ich mir schon komplett durchgelesen...
Dort wird Allgemein Erklärt was es mit PLV auf sich hat, aber auf welcher rechtlichen Grundlage die Bewilligung basiert steht dort nicht (zumindest hab ich nichts gefunden)...
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Allgemeines:
Die Rechtsgrundlagen für die passive Veredelung ergeben sich aus den Artikeln 84 bis 90 und 145 bis 160 Zollkodex (ZK) sowie den Artikeln 496 bis 523 und 585 bis 592 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO).
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Bewilligung>Voraussetzungen:
Die Bewilligung der passiven Veredelung ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig (Art. 86, 146, 147 und 148 ZK).
Ist der Zollkodex nicht Grundlage genug?