Es war nichtmal auf verschlüsselte Daten beschränkt, sondern auf alle. Eine Reihe Messdaten kann auch gleichzeitig ein Nacktbild eines 7-jährigen Mädchens sein.
Jede beliebige Datenmenge stellt etwas verbotenes dar, kommt bloß immer drauf an, wie die einzelnen Daten interpretiert werden (->Format, Codec, etc.), ergo ist auch jede beliebige Datenmenge in dem Sinne verboten. Klar könnte man das dann dazuschreiben: "... von Daten, die im JFIF-, PNG-, GIF-, H.26{1,2,3,4}-, Theora-, VP8- oder WMV-Format ... ergeben, ...".
Wie gesagt, ich verstehe, was du meinst, aber so funktioniert Strafverfolgung nicht. Wenn du das mal umdrehst, könnte man ja sonst nie jemanden verurteilen, weil man sich immer ein Alternativszenario ausmalen kann, bei der der Beschuldigte unschuldig wäre. Zeugenaussagen können falsch sein, Videomaterial manipuliert, Fingerabdrücke könnten gefälscht sein; oder vielleicht gibt es ja am Ende doch zwei Menschen mit identischen Fingerabdrücken? In der Praxis geht es aber nur darum, was die wahrscheinlichste Variante ist, und das interpretiert ein Richter mit (hoffentlich gesundem) Menschenverstand.
Warum sollte es bei digitalen Daten anders sein? Es wird schwer werden, dem Richter glaubhaft zu machen, dass deine Datei in Wahrheit nur eine Zufallszahl ist, die rein zufällig als JPEG interpretiert ein Kinderporno-Bild ergibt. Es wird aber für mich als Ankläger genau so schwer, glaubhaft zu machen, dass deine 5 Byte große Textdatei mit einem von mir erfundenen, völlig unbekannten Algorithmus, ein Kinderpornobild ergibt (so einen Algorithmus kann man ja immer erfinden, auch wenn das dann im Zweifelsfall darauf hinausläuft, dass die Daten bereits im Algorithmus drinstecken und die „Quelldaten“ nur der Schlüssel sind).