Wenn ich der Ansicht bin, das mein Kind ein Mobiltelefon benötigt, dann bekommt er eins.
Nimmt ein Lehrer meinem Sohn das Teil ab, um es z.B. am Ende des Schultages, der Woche oder nur uns (Eltern) wieder auszuhändigen, handelt es sich dabei um eine verbotene Eigenmacht im Sinne des §858 BGB, welches Besitzschutzansprüche des §861 BGB auf sofortige Wiedereinräumung des Eigentümers auslöst. Außerdem existiert der Herausgabeanspruch des rechtmäßigen Eigentümers gemäß §985 BGB.
Bom.
Du hast es vllt. nicht in dem extremen Sinne gemeint, indem ich das jetzt interpretiere:
Obige Einstellung zeigt, warum viele Lehrer nicht mehr wirklich Spaß an der Arbeit haben und schnell ausgebrannt sind. Fehlende Akzeptanz und Unterstützung. Anstatt mal mit dem Lehrer zu reden da man ja gemeinsam irgendwo auch die Kinder erziehen soll, werden da gleich Gesetze zitiert. Statt mal zum Elterngespräch zu kommen, kommt direkt der Anwalt. Dat kann es auch nicht sein.
Generell scheint auch die ganze Verbotsgeschichte / -Lawine da vllt. auch ein bißchen hilf- und ratlosigkeit der Lehrer/Schulen zu zeigen, die vielleicht nicht wissen, wie man sinnvolle Regeln für den Umgang mit der modernen Technik aufstellen kann. Vergleichbar auch mit Politikern, die irgendwelche Dinge fordern, die in der Praxis keinen Sinn machen, z.B.: diese Geschichte mit dem Verbot von pornogr. Seiten, die dann in der Praxis aber nicht wirklich umzusetzen sind bzw. leicht umgangen werden können.
Edit: Sorry, ich hab den anderen Thread, zu dem das hier wohl besser passt, erst gesehen, nachdem dies hier schon gepostst war.