AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
4. Sep 2012, 19:38
Wenn ich der Ansicht bin, das mein Kind ein Mobiltelefon benötigt, dann bekommt er eins.
Nimmt ein Lehrer meinem Sohn das Teil ab, um es z.B. am Ende des Schultages, der Woche oder nur uns (Eltern) wieder auszuhändigen, handelt es sich dabei um eine verbotene Eigenmacht im Sinne des §858 BGB, welches Besitzschutzansprüche des §861 BGB auf sofortige Wiedereinräumung des Eigentümers auslöst. Außerdem existiert der Herausgabeanspruch des rechtmäßigen Eigentümers gemäß §985 BGB.
Bom.
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