2.) wer gewaltätige, rassistische oder pornogr. Fotos und Video besitzt, [...]
Besitz würde ich nicht verbieten.
Natürlich muss man auch den Besitz verbieten.
Schüler A geht zum Lehrer und sagt "Schüler B hat gerade auf dem Pausenhof ein Gewaltvideo gezeigt".
Lehrer geht zu Schüler B und verlangt Aufklärung.
Schüler B leugnet das Video gezeigt zu haben.
Lehrer verlangt die Herausgabe des Handy und entdeckt dann das Video (Variante B: Schüler verweigert Herausgabe des Handy. Lehrer informiert Eltern und Papa findet das Video).
Das ist wie beim Waffenbesitz - es spielt keine Rolle ob ein Schüler sein Springmesser benützt hat oder nicht - schon der Besitz muss Konsequenzen haben.