@Delphi-Laie: Auch wenn ich deine Meinung, sofern die zugrundeliegende Tatsache der überwiegenden Informationsfreiheit denn tatsächlich zutrifft, selbstverständlich am besten finde, so brauche ich dafür seriöse Quellen und Belege, mit denen wir arbeiten können. Eine kurze Beratung seitens eines fachkundigen Lehrers an unserer Schule sagt nämlich genau das Gegenteil.
Ein Jurist bin ich nicht. Doch auch ohne weiß ich, daß das Informationsrecht ein sehr hoch angesehenes Rechtsgut bzw. eine elementare Freiheit ist. So darf deshalb z.B. ein einfacher (!) Fernseher nicht gepfändet werden, Telephonanschlüsse bei zweifelhaften Streitfällen nicht einfach so gekappt werden, und eben auch ein generelles, pauschales Verbot von Mobiltelephonen ist unzulässig (bestenfalls kann man die Störungsemissionen (Klingeln, SM-Benachrichtigung) und das Telephonieren in begrenztem Rahmen untersagen, wenn dieses seinen triftigen Grund hat, in der Schule, beim Arzt, im Kino/Theater/Konferenzen und ähnlichem). Daß man stumm auf Empfang bleiben darf, gehört dazu. Die angeblichen Risiken (Flugzeuggeräte, Herzsschrittmacher, Tankstellen) sind alle nur vorgeschoben und halten der Realität nicht stand: Noch kein einziges Flugzeug stürzte deshalb ab, keine Tankstelle ging in Brand, kein Herzsschrittmacher setzte aus.
Ergänzung: Das Recht, jederzeit empfangbar zu sein, kann schnell zum Fluch werden, wenn es zur Pflicht wird. Ich weiß nicht, ob ein sog. Arbeitgeber es verlangen darf. Freizeit (Feierabend und erst recht Urlaub im ursprünlichen Sinne mit Erholungswert) ist damit jedenfalls passé.