Außerden ist es bereits vorgefallen, dass Schüler sich Zugang zum Dach der Schule verschafft haben, um dort posierend Fotos von sich zu machen um sie mit Namen und Gesicht auf Facebook zu veröffentlichen. (Idioten...)
Hier sollte die Schule vor allem den Hausmeister, äh, "facility manager", an die Kandarre nehmen, am besten den (Di)Rektor gleich mit!
Stimmt. "Verletzung der Aufsichtspflicht" ist hier ein schönes Argument. Die Schule müsste den Dachbereich unzugänglich halten. Ob die Schüler nun zum Fotografierenmit Handys, zum (ebenso verbotenen) saufen oder für einen Suizidversuch (wegen 'Real-Live'-Hänseleien, ganz unabhängig von Mobbing via Facebook) aufs Dach klettern ist egal. Das darf nicht möglich sein.