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AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
3. Sep 2012, 19:44
Ein solches "Verbot" kann m.E. entspannter angegangen werden als z.B. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, denn es ist m.E. null und nichtig. Man kann mithin es getrost ignorieren, weil es eben nur Schall und Rauch ist. Die Schule hat kein Recht, in Grundrechte einzugreifen.
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