http://www.handelsblatt.com/politik/...b/2633052.html
Die Kultusministerkonferenz, und damit eigentlich die den Schulen übergeordnete Politikebene, hat sich gegen ein Verbot ausgesprochen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim jeweiligen Kultusminister gegen den Rektor der so ein Verbot ausspricht hat damit eine sehr hohe Chance auf Erfolg. Das allein sollte fast schon reichen.
Auch die Frage, warum sich die Schule mit so einem Verbot vor ihrer eigentliche Erziehungs- und Gewaltvorbeugungsaufgabe drücken will sollte genau so und offen gestellt werden.
Ansonsten wäre hier auch auf den Bildungsauftrag hinzuweisen. Den Schülern sollte Medien- und Sozialkompetenz vermittelt werden. Der gesellschaftliche Standard ist nunmal der Fall: Nahezu jeder hat inzwischen immer und überall mobile Kommunikationsgeräte dabei. Den Schülern muss vermittelt werden, wie damit umzugehen ist - eben z.B. im Unterricht ausschalten, und solche Unsinnssachen wie auf dem Dach posen eben zu unterlassen.
Wenn das Kollegium der Lehrer nicht dazu in der Lage ist, das auf Pädagogischem Wege zu unterbinden, dann sind sie für Ihre Aufgabe aus Sicht der Eltern schlichtweg nicht kompetent genug / nicht für ihren Job geeignet. Ein Verbot kommt ganz klar einem Eingeständnis des eigenen Versagens gleich. So etwas ähnliches hatten Sie an der Schule meines Stiefsohnes auch probiert (hier ging es ausschliesslich um Handys, und nicht um alles mit Kamera) - und mit genau der Argumentation habe ich den Rektor konfrontiert. Nachdem er nicht einlenkte habe ich in seinem Sekretariat eine Dienstaufssichtsbeschwerde, mündlich zur Niederschrift abgegeben. Ich war noch nichtmal zuhause, da hatte ich schon einen Anruf auf dem AB indem der Rektor erklärte, das Thema sei vom Tisch...