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AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?
3. Sep 2012, 19:24
Ob die Schule das Recht dazu hat, bezweifele ich, weil das Recht auf Mobiltelephon nur insoweit eingeschränkt werden kann und darf, wie es in ihrem institutionalem Interesse liegt, d.h. z.B., Störungen des Unterrichtes können (und müssen wegen der Pflicht zum Bildungsauftrag!) untersagt werden. Ansonsten wiegt das individuelle Grundrecht auf Informationsfreiheit schwer und höher. Photoapparate oder Videokameras kann man auch nicht verbieten, sie dürfen natürlich nur im gesetzlich zulässigen Umfang genutzt werden. Es ist absurd, alles mögliche verbieten zu wollen, nur, weil man es auch mißbrauchen kann. So müßte man sogar Steine und Knüppel verbieten, denn damit wurden die ersten Straftaten der Menschheitsgeschichte gegen Leib und Leben begangen, zu einer Zeit, als es noch nichts gab, was "Recht" und "Gesetz" im heutigen Sinne ähnelt.
Und "bildfähige Geräte" gibt es natürlicht nicht, weil "Bild" keine Fähigkeit ist.
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