So allgemein nervt mich, dass bei etlichen Verpackungen das Mindesthaltbarkeitsdatum völlig woanders steht als „Mindestens haltbar bis:“. [...] könnten sie sich den Text auch gleich sparen.
Das würden viele sich sicher auch gerne sparen, aber wenn du einmal in die Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Paragraph 7 Abschnitt 2 schaust, siehst du warum das nicht geht.
Zitat:
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist unverschlüsselt mit den Worten "mindestens haltbar bis ..." unter Angabe von Tag, Monat und Jahr in dieser Reihenfolge anzugeben. Die Angabe von Tag, Monat und Jahr kann auch an anderer Stelle erfolgen, wenn in Verbindung mit der Angabe nach Satz 1 auf diese Stelle hingewiesen wird.
Ähnlich steht dies in der europäischen Neufassung in Verordnung 1169/2011 unter Anhang X drin:
Zitat:
1. Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird wie folgt angegeben:
a) Diesem Datum geht folgende Angabe voran:
— „mindestens haltbar bis …“, wenn der Tag genannt wird;
— „mindestens haltbar bis Ende …“ in den anderen Fällen.
b) In Verbindung mit der Angabe nach Buchstabe a wird angegeben
— entweder das Datum selbst oder
— ein Hinweis darauf, wo das Datum in der Kennzeichnung zu finden ist.
Diese Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Beschreibung der Aufbewahrungsbedingungen ergänzt, deren
Einhaltung die angegebene Haltbarkeit gewährleistet.
c) Das Datum besteht aus der unverschlüsselten Angabe von Tag, Monat und gegebenenfalls Jahr in dieser Reihen*
folge.
[...]
Ich halte das aber auch für sinnvoll, dass man den Text nicht ganz entfernen darf, denn wenn nicht einmal da stehen muss wo man das Datum finden, sucht man sich erst recht tot...