Ergänzung: Übrigens ist es Unsinn, mit einer 32 Bit Anwendung in den 64 Bit Zweig zu schreiben, gerade wenn es um solche Uninstall-Keys geht.
Nicht ganz. Ich muss mit meinem Unsermanager (32-Bit) auch in einen 64-Bit Zweig der Registry schreiben.
OK, es gibt Ausnahmen, aber dieser Fall der Uninstall-Keys gehört nicht dazu. Windows x64 verarbeitet beide Schlüssel (32 und 64 Bit), um die Liste der installierten Software zu erstellen; alles andere wäre ja auch Unsinn. Was ich aber eigentlich sagen wollte: es wäre (und ist) Unsinn, eine 32 Bit Applikation in den 64 Bit Uninstall-Zweig einzutragen, nur weil man ein 64 Bit Windows vor sich hat.
MfG Dalai