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AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
24. Mai 2012, 10:55
Meiner Erfahrung nach hat die Gewerbeanmeldung nichts mit der Einteilung als Gewerbetreibender oder Freiberufler zu tun. Das Finanzamt urteilt über diese Einteilung und als Gewerbetreibender musst Du Gewerbesteuer bezahlen, sobald Du über dem Freibetrag von 24500 Euro bist.
Meiner Berechnung nach zahlst Du als Freiberufler keine Gewerbesteuer, dafür aber mehr Einkommenssteuer. Und zwar so viel, dass es fast die Summe des Gewerbetreibenden (Einkommenssteuer+Gewerbesteuer) erreicht. Das macht dann im Endeffekt wenige Hundert Euro Unterschied aus.
@Phoenix: Auch als Gewerbetreibender ist eine Einnahme-Überschussrechnung möglich. Du meinst mit der doppelten Buchführung wahrscheinlich die Bilanzierung. Die ist dann vorgeschrieben, wenn ich ein e.K. (eingetragener Kaufmann) bzw. Geschäftsführer einer GmbH wäre.
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