Eine Gewerbe-Anmeldung kostet 30 Euro, das sollte also keine nennenswerte Hürde sein. Und die finanzamtliche Anerkennung als Freiberufler besagt, daß der Betroffene nicht als Gewerbetreibender besteuert wird.
Sobald ein Gewerbe angemeldet ist, muss er auch Gewerbesteuer an die Gemeinde abführen. Das ist unabhängig davon, wie das Finanzamt sein Einkommen (das ist dann das, was nach der Gewerbesteuer noch übrig bleibt) besteuert.
Als Gewerbetreibender ist er zudem noch Zwangsmitglied der IHK, was zusätzliche Kosten mit sich bringt. Ich gehe davon aus, er verdient genug um hier nicht in den Genuss einer Beitragsbefreiiung zu kommen.
Zudem hat er nun das Problem, eine Buchhaltung führen zu müssen. Als Freiberufler reicht hier eine einfache Einnahmen/Überschussrechnung. Als Gewerbe ist man zur doppelten Buchführung nach den GOB verpflichtet, was einen nicht unerheblichen Mehraufwand erfordert.