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Perlsau
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#12

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 23:35
Vielleicht interessiert es den einen oder anderen, hab es gerade gelesen:
Zitat:
Laut einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes muss ein selbstständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ein Gewerbe anmelden, obwohl ihn das Finanzamt als Freiberufler anerkannt hat.
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Eine Gewerbe-Anmeldung kostet 30 Euro, das sollte also keine nennenswerte Hürde sein. Und die finanzamtliche Anerkennung als Freiberufler besagt, daß der Betroffene nicht als Gewerbetreibender besteuert wird. Was also stört den Mann? Vermutlich geht es hier um eine Statusfrage: Freiberufler genießen gegenüber Gewerbetreibenden in der Regel höheres gesellschaftliches Ansehen und es wird ihnen ausgereifteres Fachwissen und -können unterstellt.

Davon abgesehen scheinen die Richtlinien für die Einteilung in Gewerbetreibende und Freiberufler in verschiedenen Bundesländern oder sogar in verschiedenen Städten unterschiedlich zu sein. Das müßte man aber recherchieren, um hier genaue Angaben machen zu können. Grundsätzlich gilt wohl, daß Software-Entwickler Freiberufler sind, wenn sie einen Hochschul- oder Universitätsabschluß vorweisen können. Nicht-Akademiker müssen, auch wenn sie dieselbe Tätigkeit ausüben, zwingend ein Gewerbe anmelden und werden soweit mir bekannt auch entsprechend besteuert.
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