Für welchen Beruf ist denn „objektiv“ ein Hochschulabschluss erforderlich? Okay, es gibt geschützte Berufsbezeichnungen, aber für den Beruf an sich?
Für die eigentliche Berufstätigkeit eher nicht (für die ist es genaugenommen völlig egal, woher man sein Wissen hat), aber eben für alles, für das man sich mit einer Berufsbezeichnung hergibt (so z.B. bei Schriftstücken, aber auch bei öffentlichem Auftreten in Funktionen), die geschützt ist und eben diesen akademischen Abschluß erfordert, um diese Berufsbezeichnung führen zu dürfen (teilweise kommen sogar noch Berufsausübungsgenehmigungen hinzu, heißen sie nun Approbation, Anwaltszulassung, Kapitänspatent u.ä.).