Zitat:
Für welchen Beruf ist denn „objektiv“ ein Hochschulabschluss erforderlich?
Tragwerksplaner (Statiker)
Rechtsanwalt (das ist aber Ansichtssache)
In diesen Berichten über ein Rechtsurteil ist selten der Hintergrund zu erkennen. Ich schätze, der Richter meinte, dass er für die Erstellung von Internetseiten, so wie der Kläger das macht, kein Studium erforderlich ist. Solche Urteile muss man oft sehr individuell sehen. Selten kann man die Urteile verallgemeinern.
Bei einem anderen, der vielleicht äußerst komplizierte Webseiten programmiert, wäre das Urteil ggf anders ausgefallen.
Wäre immer vorsichtig, sich auf ein Urteil zu beziehen, wenn man es nicht im Detail kennt.
Achtung: Bin kein Informatiker sondern komme vom Bau.