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DevidEspenschied

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#5

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 17:31
Das habe ich gerade hinter mir. Da ich "nur" eine Ausbildung zum Fachinformatiker/Systemintegration abgeschlossen habe, stuft mich das Finanzamt nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender ein. Hätte ich studiert, kommt das einer kreativen freiberuflichen Ingenierstätigkeit gleich und ich wäre Freiberufler. Soviel zum Hochschulabschluss...
Devid
Devid Espenschied
Pre-sales Consultant
Embarcadero Germany GmbH
germany.info@embarcadero.com

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